Das durch Aufnahme von Darlehn finanzierte Kapitaleiner Unternehmung. Es schliesst alle Posten auf der Passivseite der Bilanz ein, die Ansprüche an das Unternehmen darstellen. Dazu zählen auch Rückstellungen (provisi-ons), die für voraussehbare, später zu leistende Zahlungen getätigt werden müssen, wie etwa Steuern oder Pensionen an Mitarbeiter.
- Siehe Eigenkapital, Hebel(wirkung), Leve-rage, Zins.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 56 f. (lASB-Abgrenzung von Eigen-und Fremdkapital; Problem der kündbaren Finanzinstrumente nach IAS 32).