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Fringe Benefits Deutschen gesagt; fring

Bedeutung des Finanzbegriffs

Zusatzleistungen von Unternehmen an Beschäftigte wie vor allem Zuschüsse zur (Kranken-, Unfall-, Lebens-, Erwerbsunfähigkeits^Vers/cfte/i/ng, Nutzung eines Dienstwagens, Zahlung von Fahrgeld, verbilligte Abgabe von Waren usw. Nach Schätzungen müssten im Jahr 2004 gut acht Prozent solcher Zusatzleistungen den Brutto-Arbeitslöhnen zugerechnet werden. Wegen der fehlenden oder unvollständigen Statistik ist es daher auch für die Zentralbank sehr schwer, die tatsächlichen Arbeitskosten genau zu berechnen.

- Siehe Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie.

- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Schere zwischen Effektiv-Verdienst und Tarif-Verdienst, S. 38: Erklärungen).

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