Unbedingtes Termingeschäft, nämlich Finanz-Terminvertrag, die für beide Vertragspartner die Verpflichtung enthält, ein
* Finanzprodukt (Basiswert)
* in einer bestimmten Menge
* zu einem vereinbarten Preis
* an einen festgesetzten späteren Tag zu kaufen oder zu verkaufen.
- Der Käufer des Vertrags muss das zugrunde liegende Finanzprodukt am Erfüllungstag kaufen (Long-Position), während der Verkäufer (Schreiber) das Finanzprodukt am Erfüllungstag liefern muss (Short-Position). -Als mögliche Basiswerte kommen in Betracht
* Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Strom, Gas, Edelmetalle) oder
* Referenzsätze (Währungen, Zinsen, Indizes). Die Vertragsbedingungen sind in der Regel standardisiert. Dies ermöglicht einen transparenten Handel an der Börse, geringe Kosten und einen vereinfachten Marktzugang.
- Siehe Abschlag, Derivategeschäfte, bilaterale, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Schadensersatzpflicht. -Vgl. die Definitionen und Einteilungen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42; Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 75 f. (hinsichtlich der Informationspflichten der Anbieter), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 31 ff. (in Bezug auf Anleihen der deutschen Bundesregierung).