Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Darlehn zwischen Kreditinstituten zu vermitteln. Sie gelten in Deutschland als Finanzunternehmen, die einer Erlaubnis bedürfen und der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, siehe § 1, Abs. 3 KWG.