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Geleitgeld (protection duty):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Eine Abgabe in Bargeld dafür, dass Reisende beim Durchqueren eines Bezirks (durch bewaffnete Männer) begleitet wurden. Aus der Zeit des Faustrechts herrührend, hielt sich diese von den Kaufleuten häufig beklagte Abgabe in Deutschland bis ins späte 18. Jht. und wurde auch (als besonderes Chausseegeld) ohne Gestellung von Gensdarmen eingezogen.

- Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Maut, Permissionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette, Wägegeld.

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