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Genusschein (participating certificate):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Wertpapier, das den Aktionären oder auch Obligationären einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem künftigen Gewinn gewisse Vergütungen (wie Schadloshaltung für frühere Opfer) auszuschütten. Mitgliedschaftsrechte (vor allem: Stimmrecht) sind jedoch ausgeschlossen. Auch kann der Genusschein ein Recht zum Bezug neuer Aktien oder einen Anteil am Gesellschaftsvermögen bei allfälliger Auflösung versprechen.

- Siehe Partizipationsschein.

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