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Geschäfte, verbotene (illegal transactio

Bedeutung des Finanzbegriffs

Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht.

- Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking.

- Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle.

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