Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht.
- Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking.
- Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle.