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Geschäftspartner (counterparty):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein der Kontrahent bei einem Finanzgeschäft.

* Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. -Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen:

* in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein,

* der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und

* sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind.

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