* Allgemein der Kontrahent bei einem Finanzgeschäft.
* Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. -Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen:
* in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein,
* der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und
* sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind.