In den USA 1931 eingeführte Vorschrift, wonach alle in den USA tätigen Banken
* entweder das Einlagegeschäft betreiben (commercial banks)
* oder aber sich dem Wertpapiergeschäft widmen (Investment banks, auch broker banks genannt) dürfen. Beide Geschäftstätigkeiten zugleich zu betreiben sind einer Bank danach verboten.
- Die Verknüpfung von Commercial Banking, Investment Banking und anderen Aktivitäten (etwa Versicherungsleistungen) ist seit 1999 unter bestimmten Bedingungen über eine Holding möglich.
- Siehe Deregulierung, Trennbanksystem.