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Gold Calling :

Bedeutung des Finanzbegriffs

Die (in Deutschland gesetzlich verbotene) Geschäftsanbahnung durch unaufgeforderten telephonischen Anruf oder Anschreiben über Fax und Internet (E-Mail), hier besonders im Wertpapierhandel; vgl. § 36b WpHG. Die Aufsichtsbehörden ahnden entsprechende Verstösse durch hohes Bussgeld. Freilich sind nationale Aufsichtsbehörden bis anhin machtlos gegenüber entsprechenden Anrufen aus Offshore-Finanzplätzen.

- Siehe Beschwerdestelle, Blind Pool, Dampfstube, Fron-trunning, Geheimtip, Internetangebote, Werbebeschränkungen, Remittance Services. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75 (Werbeschreiben an Kinder), S. 123 (Hinweis auf Allgemeinverfügung der BaFin in Anlehnung an § 36b WpHG; Sanktionen durch Sonderprüfung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 132 f. (Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 135, S. 137 (Fälle aufgedeckt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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