Gesetzlich festgelegte Goldmenge, die einer Währungseinheit entspricht. Da keine Goldwährung mehr existierte, wurden Goldparitäten fiktiv im Internationalen Währungsfonds festgelegt. Im Jahr 1971 wurde das Gold durch Sonderzie-hungsrechte ersetzt, sodass die heutigen Währungen regelmässig in einer SZR-Parität bestimmt werden. -Siehe Abwertung, Aufwertung, Parität.