Bei Banken der Geschäftswert (Firmenwert) des Unternehmens. Er ist im Grunde ein nicht greifbarer (intangibler) Wert und tritt in erster Linie in dem Vertrauen zur Bank und im guten Ruf des Instituts in Erscheinung. Nach IFSR darf der Goodwill einer Bank nicht mehr schrittweise abgeschrieben werden, sondern ist im Grundsatz zu belassen und regelmässig auf seine Werthaftigkeit zu prüfen sowie entsprechend zu bilanzieren. Bei Zukaufen (Übernahmen) gelten nach IAS 22 Abschrei-bungs-Möglichkeiten. -Siehe Firmenwert.