Wenn nicht anders definiert die Tatsache, dass bei der Erhöhung einer als unbillig empfundenen direkten Steuer (etwa auf Arbeitseinkommen; auf den Umsatz von Wertpapieren) die Betroffenen mit
* Verringerung der angebotenen Menge (hier: weniger Arbeitsstunden durch Verweigerung von Überstunden; Umsatzverschiebung in das Schattenbanksystem und in das Underground Banking)
* oder/und Minderung der Qualität des Angebots (schlampiges Arbeiten; ordentliche Bedienung nur noch der Grosskunden (institutionelle Anleger)) reagieren. Daraus wird gefolgert, dass einer indirekten Besteuerung jeweils der Vorzug zu geben sei.
- Siehe Spekulationsteuer, Tobin-Steuer.