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Güter, börsenfähige (marketable goods):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Grundsätzlich alle Waren und Leistungen, für die das sog. Ausschluss-Prinzip (exclusion principle) gilt: nämlich dass für das entsprechende Gut Eigentumsrechte

* genau abgrenzbar und auch

* rechtlich durchzusetzen sind.

* In der Praxis Waren und Finanzinstrumente, die nach der jeweiligen Börsenordnung die Voraussetzung zur Zulassung (negotiability) erfüllen.

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