* Grundsätzlich alle Waren und Leistungen, für die das sog. Ausschluss-Prinzip (exclusion principle) gilt: nämlich dass für das entsprechende Gut Eigentumsrechte
* genau abgrenzbar und auch
* rechtlich durchzusetzen sind.
* In der Praxis Waren und Finanzinstrumente, die nach der jeweiligen Börsenordnung die Voraussetzung zur Zulassung (negotiability) erfüllen.