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Handelssystem, alternatives (alternative

Bedeutung des Finanzbegriffs

Elektronisches Verfahren, welches

- ohne Börse zu sein

- wie im börslichen Handel Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten nach einheitlichen Regeln mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zusammenführt; vgl. auch § 58 ff. BörsG.

- In Deutschland unterliegen solche Unternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

- Siehe Handelsplattform.

- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesauf-sichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 46.

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