Elektronisches Verfahren, welches
- ohne Börse zu sein
- wie im börslichen Handel Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten nach einheitlichen Regeln mit dem Ziel des Vertragsabschlusses zusammenführt; vgl. auch § 58 ff. BörsG.
- In Deutschland unterliegen solche Unternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Siehe Handelsplattform.
- Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesauf-sichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 46.