* Zahlung der (Kranken)Versicherung an Privathaushalte aufgrund bestimmter vertraglicher Leistungszusagen.
* Monatliche Vorschüsse, die Inhaber von Eigentumswohnungen an den Verwalter der Wohnungseigentumsanlage zu zahlen haben (manchmal auch Wohngeld genannt). Aus dem Hausgeld wird eine Kasse gespeist, aus welcher die anfallenden Betriebs
- und Instandhaltungskosten beglichen werden.
- Siehe Wohneigentum.