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Havariegeld, im deutschen HGB: Havereige

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Kosten, welche durch einen Schiffsunfall bzw. einen Seeschaden der Reederei bzw. der Versicherung entstehen; siehe § 779 HGB.

* Manchmal wird unter Havarie auch ein unfallbedingter Schaden an einem befrachteten Landfahrzeug (Güterwagen, Camion) oder Warentransportflugzeug verstanden, und der Begriff Havariegeld entsprechend weiter ge-fasst.

* Ab etwa 1980 setzte sich die Bezeichnung Havarie wird auch für einen Störfall im Reaktorbereich von Kernkraftwerken durch.

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