* Kosten, welche durch einen Schiffsunfall bzw. einen Seeschaden der Reederei bzw. der Versicherung entstehen; siehe § 779 HGB.
* Manchmal wird unter Havarie auch ein unfallbedingter Schaden an einem befrachteten Landfahrzeug (Güterwagen, Camion) oder Warentransportflugzeug verstanden, und der Begriff Havariegeld entsprechend weiter ge-fasst.
* Ab etwa 1980 setzte sich die Bezeichnung Havarie wird auch für einen Störfall im Reaktorbereich von Kernkraftwerken durch.