Bei diesen Instituten muss sichergestellt sein, dass auch im Falle der Insolvenz die fristgerechten Zins
- und Tilgungsleistungen gewährleistet bleiben.
- Siehe Deckungsprüfung, Pfandbrief.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 82 f. (bezügliche Novelle des Hypothekenbankgesetzes) sowie S. 97 f. (Deckungsprüfungen), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 119 f. (Anwendung der Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.