Banken, die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Gebäude beleihen, verpflichten die Aufsichtsbehörden, den Belei-hungswert in bestimmten Abständen (in Deutschland derzeit: alle drei Jahre) neu zu ermitteln. Auch die Art und Weise der Wertermittlung ist vorgeschrieben.
- Vgl. zur Bewertung in Fonds auch Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 181.