Anfang 2006 in Kraft getretenes Gesetz, das jedermann gegenüber den Behörden den Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusichert. Freilich sind so viele Ausnahme-Regelungen im Zuge der amtlichen Verschwiegenheits-Pflichten eingebaut, dass vor allem auch über die Tätigkeit der Behörden auf dem Finanzmarkt der Zugang zu Auskünften abgelehnt werden muss.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 209 f. (Darstellung der Rechtslage; Statistik der Anträge).