Massnahme der Aufsichtsbehörde, um unklare und undurchsichtige Eigentumsverhältnisse bei Banken (meistens im Zuge eines vorangegangenen Erwerbs bei Privatbanken) festzustellen.
- Siehe Privatbankiers.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.