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Inhaberkontrollverfahren (owner control

Bedeutung des Finanzbegriffs

Massnahme der Aufsichtsbehörde, um unklare und undurchsichtige Eigentumsverhältnisse bei Banken (meistens im Zuge eines vorangegangenen Erwerbs bei Privatbanken) festzustellen.

- Siehe Privatbankiers.

- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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