Der Handel mit Wertpapieren innert des (weltweiten) Filialnetzes der Grossbanken (also ohne dass es zu einem Auftrag an der Börse kommt).
* Wegen der mangelnden Preis
- und Umsatz-Transparenz vielfach beanstandet mit der Forderung, solche Geschäfte gesetzlich besonders zu regeln.
* Auch steht dem Kunden kein Ausführungsanspruch zu, wie im Handel an der Börse.
* Endlich klagen die Statistiker, dass hier eine Störquelle für die genaue Erfassung des Vermögens-Statuts einer Landes sei. -Siehe Binnenfinanzierung, Börsenpflicht, Regulierungswut, Schlangenhandel.