Der Einzug von Wertpapieren, Wechseln oder anderen Papieren gegen Entgelt. Entsprechende gewerbliche Dienstleister bedürfen in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Siehe Bargeldbearbeitung, Einzug, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leichenpfand.