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Institut (Institute):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirtschaftseinheit, in erster Linie Banken und Versicherungen.

* lin der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG. Hierzu zählen auch Börsenmakler und Stromhändler.

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