* In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirtschaftseinheit, in erster Linie Banken und Versicherungen.
* lin der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG. Hierzu zählen auch Börsenmakler und Stromhändler.