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Institution (Institution):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Allgemein eine Einrichtung, eine Organisation (diese definiert als ein

* für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde

* mit einem vorgegebenen Ziel,

* mit formell festgelegter Mitgliedschaft und

* einer Verfassung (in Gestalt fester Regeln), wie etwa die EZB.

* Eine staatliche oder (halb)öffentliche Einrichtung, die dem Nutzen oder Wohle der Allgemeinheit dient, wie etwa das Geld, die Börse.

* Überdauernde Formen und Regeln menschlichen Zusammenlebens, die von der Gesellschaft geschaffen sind und das Denken, Fühlen und Handeln des Einzelnen bestimmen, wie etwa das Privateigentum, die Rechtsordnung und die Wirtschaftsordnung. -Siehe Geld, sittliches, Geldheimat, Hafen, sicherer, Kapitalstrom-Paradoxon.

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