* Allgemein eine Einrichtung, eine Organisation (diese definiert als ein
* für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde
* mit einem vorgegebenen Ziel,
* mit formell festgelegter Mitgliedschaft und
* einer Verfassung (in Gestalt fester Regeln), wie etwa die EZB.
* Eine staatliche oder (halb)öffentliche Einrichtung, die dem Nutzen oder Wohle der Allgemeinheit dient, wie etwa das Geld, die Börse.
* Überdauernde Formen und Regeln menschlichen Zusammenlebens, die von der Gesellschaft geschaffen sind und das Denken, Fühlen und Handeln des Einzelnen bestimmen, wie etwa das Privateigentum, die Rechtsordnung und die Wirtschaftsordnung. -Siehe Geld, sittliches, Geldheimat, Hafen, sicherer, Kapitalstrom-Paradoxon.