Privatrechtlich organisierte Rechnungslegungs-institution mit der Aufgabe, weltweit akzeptierte, internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) zu schaffen. Durch die lAS-Verordnung der Europäischen Kommission (EG-Verordnung Nr. 1606/2002) heute für alle Fragen der bilanziellen Abbildung der Geschäftstätigkeit in allen Branchen der EU die zuständige Stelle. -Strenggenommen sind die IAS die vom International Standards Committee (einer Vorläuferorganisation des IASB) verabschiedeten und weiterhin gültigen Grundsätze. Die IFRS bezeichnen demgegenüber die neuen vom IASB erarbeiteten neuen Richtlinien. -Der Board verwendet die neue Bezeichnung IFRS aber auch als Oberbegriff. Die Praxis verfährt bislang häufig eher umgekehrt, indem sie mit "lAS-Bilanz" die nach IAS
- und IFRS-Standards erstellte Bilanz bezeichnet.
- Siehe IAS, IAS 39, International Accounting Standards, International Financial Reporting Standards.