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Internationaler Währungsfonds, IWF (Inte

Bedeutung des Finanzbegriffs

Im Jahr 1945 gegründete Institution mit Sitz in Washington (D.C., USA). Satzungsgemässe (Haupt)Auf-gaben sind

* Förderung der Zusammenarbeit der Staaten auf dem Gebiet der Währung und der Stabilität der Wechselkurse,

* die Lockerung und Aufhebung der Devisen-Zwangswirtschaft und

* Intensivierung des weltweiten Güteraustauschs. Nicht Aufgabe des IWF darf es sein, ein Versicherer gegen globale Finanzmarktrisiken ("lender of last resort") zu sein.

- Siehe Risikoanhebung, subjektive.

- Vgl. zu den Problemen beim IWF Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 77 ff. (Finanzielle Risiken beim IWF, S. 81 f.: Problem der Zahlungsrückstände (arrears)) gegenüber dem IWF, S. 86 ff.: Übersicht der Risikokontroll-Instrumente beim IMF), Geschäftsbericht 2005 der Deutschen Bundesbank, S. 80 ff. (kritische Einschätzung), Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 72 ff. (Reformschritte; Diskussion um die Ver-sicherungsfazilität).

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