Im Jahr 1945 gegründete Institution mit Sitz in Washington (D.C., USA). Satzungsgemässe (Haupt)Auf-gaben sind
* Förderung der Zusammenarbeit der Staaten auf dem Gebiet der Währung und der Stabilität der Wechselkurse,
* die Lockerung und Aufhebung der Devisen-Zwangswirtschaft und
* Intensivierung des weltweiten Güteraustauschs. Nicht Aufgabe des IWF darf es sein, ein Versicherer gegen globale Finanzmarktrisiken ("lender of last resort") zu sein.
- Siehe Risikoanhebung, subjektive.
- Vgl. zu den Problemen beim IWF Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 77 ff. (Finanzielle Risiken beim IWF, S. 81 f.: Problem der Zahlungsrückstände (arrears)) gegenüber dem IWF, S. 86 ff.: Übersicht der Risikokontroll-Instrumente beim IMF), Geschäftsbericht 2005 der Deutschen Bundesbank, S. 80 ff. (kritische Einschätzung), Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 72 ff. (Reformschritte; Diskussion um die Ver-sicherungsfazilität).