Seit Jahresbeginn 2007 können Banken
* ihre Kreditrisiken auf Grundlage eigener, institutsinterner Rating-Systeme messen und
* darauf aufbauend die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Eigenkapitalanforderungen (Unterlegung) bestimmen. Hierzu ist eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich. -Siehe Model Task Force.
- Vgl. Jahresbericht 206 der BaFin, S. 120 f. (IRBA-Zulassungen bei Landesbanken).