Angebot des Kaufs von Wertpapieren und Finanzinstrumenten allgemein über das Internet.
- Für deutsche Vertreiber von Aktien über das Internet unterliegt ein Angebot der Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz, wenn Anleger in Deutschland mit dem Angebot zielgerichtet angesprochen oder vom Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zuvor das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) ist für die Überwachung zuständig.