Bei festen Wechselkursen die untere und obere Preisgrenze für die heimische Währung am freien internationalen Kapitalmarkt, bei dem die Zentralbank regulierend eingreift. Zu unterscheiden sind dabei
* offizielle (de jure, (officially declared)) Eingreifpunkte und
* tatsächliche (actual (practised, informal, de facto)) Interventionspunkte. Wie die jüngste Währungsgeschichte zeigt, weichen beide häufig voneinander ab.
- Siehe Wechselkurs, fester.