* Sondervermögen (Fonds) einer Kapitalanlagegesellschaft, über das in der Regel eine feste (geschlossener Fonds) oder veränderliche (offener Fonds) Anzahl von Anteilsscheinen ausgegeben wird.
* Das nach bestimmten Regeln des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens ermittelte und bewertete Anlagevermögen eines Landes.
- Siehe Investition, Investitionsquote, Kapital, Kapitalkoeffizient, Realkapital, Sachkapital, Vermögen, Zinsallkokations-Funktion.