Genehmigungspflichtfür Kapitaltransfers ins Ausland, von der Zentralbank oder einer Regierungsbehörde aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen organisiert.
- Alle Kapitalverkehrsbeschränkungen innert der EU wurden bereits 1990 grundsätzlich aufgehoben; siehe Artikel 56 ff. EGV. -Vgl. auch Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2001, S. 15 ff.