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Ka(p)plaken (hat money):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Besondere Zahlung des Befrachters an den Schiffskapitän, damit derselbe den Frachtstücken vorzugsweise Sorgfalt zuwende; siehe § 621 HGB. -D Heute hie und da an Camion-Chauffeure bezahlte Prämie mit dem gleichen Zweck der besonderen Obacht auf das Ladegut.

- Siehe Abfertigungsgeld, Douceur, Handgeld, Mützengeld, Reedergeld.

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