Wenn nicht anders definiert, ein kurzfristiges Darlehn, das eine Zentralbank an staatliche Stellen zur Überbrückung von Engpässen an Liquidität im Verlauf des Haushaltsvollzugs gewährt.
- In der Europäischen Währungsunion sind solche Darlehn der Zentralbank an öffentliche Haushalte untersagt.