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Kavalleriegeld (cavalry impost):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Frühere Zwangsabgabe in Bargeld, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten zu entrichten hatten. Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde häufig in die Grundbesitzsteuer (General-hufenschoss: eine Einheitssteuer für Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet.

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