Frühere Zwangsabgabe in Bargeld, die steuerpflichtige Personen zum Unterhalt der zu Pferde kämpfenden Heereseinheiten zu entrichten hatten. Grundbesitzer mussten oftmals eine bedeutend höheres Kavalleriegeld (auch Pferdegeld genannt) bezahlen; die Abgabe wurde häufig in die Grundbesitzsteuer (General-hufenschoss: eine Einheitssteuer für Bodenbesitzer in Preussen) eingerechnet.