* Festgelegter Beitrag zur Bezahlung der (Wachs)Kerzen für den gottesdienstlichen Gebrauch in der Kirchengemeinde; heute allgemein durch einen entsprechenden Opferstock zur freiwilligen Bewidmung ersetzt.
* Abgabe der Gläubigen für das Gehalt des Pfarrers, derzeit vor allem in Russland deren Hauptbesoldungsanteil.
* Gebühr für individuelle Amtshandlungen eines Geistlichen (Kasualien wie Abdankung, Taufe oder Hochzeit).
* In neuerer Zeit von nicht elektrisch erhellten (Nobel)Restaurants in den Preis eingerechneter Betrag für die Beleuchtung mit Kerzen. -Siehe Beleuchtungsgeld, Kirchgeld, Lichtgeld.