* Zuschlag zum Gehalt (vor allem bei Beamten) für unterhaltsberechtigte Kinder.
* Zahlungen des Staates an Familien bzw. Ledige und Geschiedene (Obhutsprinzip; principle of custody) für Kinder; in der Regel unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten. Solche Transferzahlungen sind der von manchen empfohlenen Subventionierung bestimmter Güter (etwa Milch) vorzuziehen, weil sie unmittelbar die Zielgruppe erreichen (sonst laben auch Bezieher hoher Einkommen ihre Katze verschwenderisch mit subventionierter Milch).
- Siehe Elterngeld, Erziehungsgeld, Waisengeld.