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Kinderpfand (loan on children pledged):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Der Schuldner bietet als Pfand für ein Darlehn seine Kinder an; bzw. die Rechtsordnung gestattet es, dass der Gläubiger die Kinder des säumigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters für sich arbeiten lässt. Im Römerreich üblich; von Kaiser Theodosius 390 auf Drängen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340-397) abgemildert.

- Siehe Einzug, Faustpfand, Kunde, fauler, Leichenpfand, Wucher.

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