* Abgabe der Glaubensangehörigen direkt an die Ortskirchen-gemeinde auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer von der jeweiligen Vertreterversammlung bestimmten Richtlinie; zu unterscheiden von der Kirchensteuer (church tax), deren Erträgnis zunächst die an die jeweilige Oberbehörde (Landeskirche, Diözese) fliesst.
* Früher eine Zahlung in Bargeld an die Kirche zur Ablösung der in Deutschland seit dem 9. Jht. geltenden Zehntabgabe in Naturalien.
* Einmalige Zahlung an eine Ortskir-chengemeinde von Zuzüglern, manchmal verbunden mit einem gekennzeichneten Sitzplatz im Kirchengebäude, dann auch Platzgeld, Bankgeld und Sitzgeld genannt.
- Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Anzugsgeld, Kerzengeld, Opfergeld, Peterspfennig, Platzgeld, Prokurationsgeld.