* Frühere Abgabe der Händler und Schausteller anlässlich des (Dorf)Festes am jährlichen Gedenktag der Weihe des Gotteshauses bzw. am Tag des Heiligen, der Schutzpatron der jeweiligen Kirche ist. Die Gebühr diente der Aufrechterhaltung des Kirchtagsfriedens, zu dessen Sicherung in der Regel zusätzliche Ordnungshüter bestellt werden mussten.
* (Gehalts)Za/7/i/ng aus -D der Kasse der Gemeinde oder
* den einzelnen Familien der schulpflichtigen Kinder an den (Dorf)lehrer, am Tag der Kirchweihe fällig.
* Taschengeld (pocket money) an Bedienstete und Kinder am Tag des Kirchweihe, damit diese sich Lustbarkeiten auf dem Jahrmarkt erfreuen.
- Siehe Marktgeld, Sackgeld.