* Die Vergütung, die ein Finanzdienstleister dem Kunden in Rechnung stellt und im Normalfall vom laufenden Konto abbucht; im Geschäftsverkehr mit Provision gleichgesetzt und oft auch Entgelt genannt.
* Ein Negativzins, das heisst: eine in regelmässigen Terminen vorgenommene Minderung des bei einer Bank eingelegten Kapitals.
* Früher auch die jährliche Zahlung eines Geistlichen, der nicht ordentlich und ständig (in titulum), sondern nur fürsorglich und widerruflich (in commen-dam) in ein Amt eingewiesen wurde; mit der Zahlung (auch Kommendegeld genannt) wurde im Regelfall die vorübergehende, vertretungsweise Bestallung um ein Jahr verlängert.
- Siehe AII-in-Fee, Disagio, Entgelt, Geschäfte, provisionsabhängige, Negativzins, Prämie.