* Die Glattstellung gegenseitiger Forderungen in Geld auf dem Wege einer Verrechnung. Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man von Clearing, im Falle von Unternehmen von Netting.
* Der Austausch Ware gegen Ware auf der Ebene von Unternehmen oder Staaten (wie etwa im ehemaligen Ostblock), auch Barat(t)-Geschäft genannt und dort üblich, wo das Geld seine Funktion als Zwi-schentauschmittel nicht erfüllen kann. Freilich müssen sich auch hier die Tauschpartner auf einen gemeinsamen Wertmesser einigen (im einstigen Verbund der Ostblock-Staaten waren dies in der Regel Weltmarktpreise in USD).
* In Mangel
- und Planwirtschaften der (in der Regel verbotene und strafbare) Tausch knapper, allgemein begehrter Güter gegen andere Güter (Waren oder Dienstleistungen).
- Siehe Abschlag, Baratgeschäft, Geldabschaffung, Netting, Tausch-Gutschein, Warengeld, Zigarettenwährung.