Seit November 2003 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäss § 6a KWG das Recht, Banken (Zahlungs)Aufträge betreffend bestimmter bei ihr unterhaltenden Konten zu untersagen. Diese Befugnis wurde im Zuge der Terrorismus-Finanzierung eingeführt.
- Siehe Address Spoofing, Geldwäsche, Kontenoffenlegung, Kundendaten-Informationspflicht.. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 72.