Ein Unternehmen, das F/nanzd/ensf/e/sfungenausschliesslich im Konzernverbund innert der Mutter
- Tochter
- und Schwesterunternehmen erbringt. Solche Firmen gelten bis anhin im deutschen Aufsichtsrecht grundsätzlich nicht als Kreditinstitut und auch nicht als Finanzdienstleistungsinstitut; siehe § 2, Abs. 1 KWG, * 7 (kein Kreditinstitut) und Abs. 6, * 5 (kein Finanzdienstleistungsinstitut).
- Siehe Binnenfinanzierung.