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Kopfgeld (head money; bounty on head):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Ein seit dem Altertum bekannter Vorläufer der Einkommensteuer, bei der jede Person in der Regel mit dem gleichen Betrag zu einer Abgabe in Bargeld herangezogen wurde, ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit oder auf ihre Einkommens

- und Vermögensverhältnisse.

* Von Unternehmen zu leistende Abgabe, berechnet nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Lohnkopfsteuer; employed persons tax).

* Zahlung an denjenigen, der eine von den Behörden gesuchte Person aufspürt.

* Kopfbetrag bei der Währungsreform 1948 in Deutschland.

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