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Kopfzins (per capita duty; usufruct rent

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten. -D Alte Abgabe in Bargeld oder Naturalien des Pächters an den Besitzer eines Grundstücks (den Lehnherrn) für die Nutzung des Bodens.

- Siehe Übersatz, Zins.

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