Die für den Finanzmarkt aufgrund der Beitragseinnahmen und der Vermögensanlage wichtigen Krankenversicherer unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Behörde prüft in Stress-Tests auch deren Solvabilität.
- Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 159 ff. (verschiedene aufsichtsrechtliche Fragen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 45 ff (sehr ausführliche Informationen und Nachweise).