* Volkswirtschaftlich betrachtet die Summe aller Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankensystem (Mittelbereitstellung).
* Jeder von einer Bank oder einem Unternehmen (Arbeitgeber-Darlehn) einem Schuldner vertraglich gewährte, rückzahlbare Geldbetrag (Borg, Darlehn).
* Die auf Darlehngewährung gerichtete Erwartung eines Wirtschafters: sein Ansehen bei der Bank, seine Kreditwürdigkeit (creditworthiness).
* Die monetären Verbindlichkeiten einer Wirtschaftseinheit, die Schulden (liabilities).
* Bei den Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Bankbilanzen genau erläuterte einzelne Posten; vgl. für Deutschland § 19 KWG und § 21 KWG, dort ausführliche Aufzählung.
- Siehe Borg, Darlehn, Investition, Investitionskredit, Zins, Zinsallkokations-Funktion. -Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition * im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB, Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Probleme der statistischen Vergleichbarkeit).