* Allgemein der Schadensfall, bei dem ein Schuldner die Ansprüche des Gläubigers aus der Gewährung eines Darlehns nicht erfüllen kann.
* Gemäss der Definition der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) eines der folgenden Geschehnisse allein oder in Kombination:
* Konkurs und Zahlungsunfähigkeit (bankruptcy),
* Vorzeitige Fälligkeit einer Verbindlichkeit aufgrund eines Um-standes, der nicht in der Verbindlichkeit selbst begründet ist (Obligation acceleration),
* Ausfall einer Verbindlichkeit aufgrund eines Umstandes, der nicht selbst in der Verbindlichkeit begründet ist (Obligation default),
* Zahlungsausfall (failure to pay),
* Ablehnung der Verbindlichkeit de jure oder de facto (repudiation)
* Aufschub der Zahlung (moratorium) und
* Umstrukturierung der Verbindlichkeit (restructuring).
- Siehe Arrangement, Crash, Einzug, Risikoprofil, Staatschulden, verweigerte.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 (Modell zur Ermittlung des Kreditereignisses in Bezug auf das Kursrisiko, das in Zinsnettopositionen enthalten ist).