Abfällige Bezeichnung für Unternehmen, die Darlehn zu sehr hohen Zinsen Kreditnehmern gewähren, die gar keine oder nur ungenügende Sicherheiten bieten können. Da die Ausfallrate bei diesem, von den Banken nicht (mehr) bedienten Kundenkreis beträchtlich ist, muss der Zinssatz entsprechend hoch angesetzt werden. In Deutschland bedürfen auch solche Unternehmen einer Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. -Siehe Einzug, Kunde, fauler, Wucher.